Spitze auf dem Land!

Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg 2014 – 2020 "Innovation und Energiewende"

Für den Zeitraum 2014 - 2020 erfolgt eine Neuausrichtung der EFRE – Förderung im Rahmen des ELR.

Die Fördermodalitäten gelten vorbehaltlich des genehmigten Operationellen Programms EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz will mit der Ausschreibung die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden.

Räumliche Abgrenzung

Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg.

Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm ist der Antrag der Gemeinde.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich mit Stellungnahme unter Beifügung der Projektbeschreibung (ELR Formblatt 4) und der Selbstdarstellung entsprechend der Anlage.

Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Zuwendungsfähige Vorhaben

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die das Potential zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen.

Die Förderung unterstützt deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.

Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Männern und Frauen leisten.

Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.9 ELR wird verwiesen.

Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird nach der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung von Artikel 87 und 88 EG Vertrag (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt.

Nach Nr.8.5 ELR wird eine Förderung nur an Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bewilligt.

Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 %, für mittlere Unternehmen bis zu 10 %.

Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.

Auswahlverfahren und Antragstellung

Grundlage für die Aufnahme in das Förderprogramm ist der Antrag der Stadt.

In diesen Antrag müssen sich die privaten Projekte einordnen. Die Antragstellung erfolgt im Herbst 2013 (Stichtag 30.09.2013) für das Jahr 2014. Deshalb müssen die Anträge der Interessenten spätestens bis zum Montag, 23. September 2013, im Rathaus Osterburken abgegeben werden.

Die Stadtverwaltung ist gerne bei der Antragserstellung behilflich.

Auskünfte hierzu erteilen:
Frau Link, Zimmer Nr. 26, Tel. 06291 401-40, während der der Sprechstunden (Mo – Do. 08.30 – 12.00 Uhr, Mo. 14.00 – 16.00 Uhr und Do. 12.00 – 18.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung) und Frau Ebel-Walz, Zimmer Nr. 29, Tel. 06291 401-27, währen der Sprechstunden (Mo. 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr und Do. 08.30 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr).

Die Rechtsaufsichtsbehörde beurteilt den Aufnahmeantrag und das Projekt aus regionaler Sicht und leitet diesen mit ihrer Stellungnahme bis zum 15. Oktober 2013 an das Regierungspräsidium weiter.

Auf Landesebene wird ein Bewertungsausschuss gebildet, der einen Entscheidungsvorschlag ausarbeitet.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet über die Aufnahme in das Förderprogramm nach dieser Ausschreibung.

Die Förderung der ausgewählten Projekte erfolgt nach Nr. 10.8 und 10.9 ELR.

Die nicht über diese Ausschreibung in die EU-Förderung aufgenommenen Vorhaben werden über die Koordinierungsausschüsse bei den Landratsämtern in das Auswahlverfahren für das ELR-Jahresprogramm 2014 einbezogen.

Diese Ausschreibung sowie die Antragsunterlagen können unter der Internetadresse http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1362157/index.html (EFRE 2014 - 2020) heruntergeladen werden.