Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Förderung zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben

Ein wichtiges Förderinstrument für den ländlichen Raum ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz: ELR). Ziel ist die strukturelle Verbesserung des ländlichen Raumes sowie der Erhalt des dorfgerechten Ortsbildes.

Das ELR-Förderprogramm unterstützt Bauherren bei privaten und gewerblichen Bauvorhaben sowie Städte und Gemeinden bei kommunalen Projekten im abgegrenzten Altortbereich.

Im ELR-Programm, Förderschwerpunkt Wohnen, werden gefördert:

  • die Umnutzung von Scheunen und Wirtschaftsgebäuden zu Wohnraum
  • die Modernisierung von Altwohngebäuden (Baujahr vor ca.1950) zur Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum
  • der Wohnhaus-Ersatzbau auf innerörtlicher Freifläche nach erfolgtem Gebäudeabbruch (Baulückenschließung).
  • Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken

Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit Obergrenze und ist abhängig vom jeweiligen Fördertatbestand. Ein Rechtsanspruch auf eine ELR-Bewilligung besteht jedoch nicht.

Weitere Förderschwerpunkte sind:

  • Förderschwerpunkt Arbeiten – Maßnahmen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Betrieben
  • Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtungen – Maßnahmen zur Förderung des Gemeinschaftslebens in der Gemeinde, Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen
  • Förderschwerpunkt Grundversorgung – Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen.

Die ELR-Antragsunterlagen, wie z.B. Kostenschätzung nach DIN276 und Pläne zum Bauvorhaben, sind nach vorheriger Abstimmung bis spätestens 10. September 2019 beim Zweckverband RIO in fünffacher Ausfertigung mit jeweils Originalunterschriften vorzulegen.

Wichtiger Hinweis:
Antragsteller dürfen ihre beantragte Baumaßnahme nicht vor Erhalt der Antragsbewilligung / Zuwendungsbescheid beginnen!

Für weitere Auskünfte steht Ihnen beim Zweckverband RIO Marlies Ebel-Walz (Mo.&Do.), Tel.: 06291-401-27, e-mail: marlies.ebel-walz(at)osterburken.de zur Verfügung.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir holen die notwendigen Informationen für Sie beim Landratsamt / Regierungspräsidium ein.

Weitere Information und die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter der Internetadresse: https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abzurufen.